MICHAEL CLEMENS, FRAKTIONSVORSITZENDER DER FWG AßLAR NIMMT ZUM CDU ANTRAG, EINER ANPASSUNG DER HEBESäTZE, STELLUNG.
In seiner Rede argumentiert Michael Clemens, warum für die FWG Aßlar eine Anpassung der Hebesätze keine Option ist:Frau Stadtverordnetenvorsteherin, meine Damen und Herren
Die angeregte Prüfung der Hebesätze war richtig und hat für Klarheit gesorgt.
Um die ganze Diskussion der Grundsteuerreform einzuordnen, lassen sie uns einen Blick in die Entstehungsgeschichte dieser Reform werfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerbemessung in der alten Form verneint und eine Reform verfügt.
Der damalige Bundesfinanzminister beeilte sich kurz nach Verkündung des Urteils zu sagen, dass nach einer Reform niemand mehr bezahlen müsse als vorher.
Dass er sich daran nicht erinnern kann oder mag, liegt auf der Hand, der Finanzminister war Olaf Scholz.
Nach scheinbar endlosen Verhandlungen von Bund und Ländern, bei der man sich nicht auf eine einheitliche Form der Neubemessung einigen konnte, ging Hessen neben einigen anderen Bundesländern einen eigenen Weg.
Und plötzlich war nur noch von einer für die Kommunen aufkommensneutralen Grundsteuerreform die Rede.
Das bedeutet, dass eine Kommune 2025 nach dem neuen Recht etwa gleich viel einnehmen soll wie 2024 nach dem alten Recht. Das heißt nicht, dass die Grundsteuer für den individuellen steuerpflichtigen belastungsneutral sein muss. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Steuerzahlung aufgrund der neuen Steuermessbeträge in Verbindung mit den neuen Hebesätzen gegenüber dem alten Recht ändern. Dies ist die logische Konsequenz der Abkehr von den alten verfassungswidrigen Steuermessbeträgen auf Basis der Einheitswerte.
Daher kann man zwar den Unmut vieler Bürger verstehen die auf einmal das doppelte oder noch mehr an Grundsteuer zu zahlen haben, aber wie bereits gesagt, ist dies Konsequenz dieser Reform.
Man kann auch entgegnen, das bislang zu wenig Grundsteuer bezahlt wurde und eine Nachforderung nicht erfolgt ist.
Kommen wir nun auf die Hebesatzempfehlungen des hessischen Finanzministeriums zu sprechen.
Diese wurden medienwirksam veröffentlicht und weckten Begehrlichkeiten.
Diese Empfehlungen waren und sind ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung jeder einzelnen Kommune, zumal sie auf Grundlage von zumindest fragwürdigen Zahlenquellen stammten.
Wie sich bei der angeregten Prüfung herausstellte, ist die Steuer bei weitem nicht für Aßlar aufkommensneutral, sondern wir müssen ein Minus von rund 200.000 Euro verbuchen, ich habe mir die Rechnung des Fehlbetrages bei einer Befolgung der Hebesatzempfehlung des Landes erspart.
An dieser Stelle, auch mit Blick auf das Ergebnis der Prüfung der Steuersätze, wieder einmal die Forderung an das Land und den Bund die Kommunen mit ausreichenden Finanzmitteln aus zu statten und die kommunale Selbstverwaltung nicht zu untergraben.
Ich bin sehr skeptisch ob der angekündigte Booster in Höhe von 100 Milliarden Euro bei den Kommunen ankommt oder vorher im Land für mehr oder minder sinnvolle Projekte aufgebraucht wird.
Daher ist es selbstredend das die FWG einer Anpassung der Hebesätze nicht zustimmen wird.