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Warum wir einer moderaten Erhöhung der Kinderbetreuung zustimmen

EINE GUTE KINDERBETREUUNG MIT BILDUNGSANSPRUCH KOSTET VIEL GELD. DER BEDARF DAFüR STEIGT STETIG UND DAMIT AUCH DIE KOSTEN. DAS LAND HESSEN BETEILIGT SICH ZURZEIT NICHT AUSKöMMLICH AN DER MITFINANZIERUNG. IM GEGENTEIL: AUCH DIE ELTERN SOLLEN EINEN GEBüHRENANTEIL VON BIS ZU 30 % TRAGEN.

Für die FWG Aßlar ist die Sicherstellung einer qualitativ guten Kinderbetreuung und die Vorhaltung von ausreichend vielen Betreuungsplätzen eine ihrer wichtigsten kommunalpolitischen Aufgaben. Dafür setzen wir uns seit vielen Jahren ein. Auch aus diesem Grund hat die Stadt Aßlar bis heute ein vorbildliches Betreuungsangebot entwickelt.

Die FWG Aßlar ist der Auffassung, dass eine Kinderbetreuung, die auch als Bildungsauftrag gilt, im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt. Wir sind deshalb grundsätzlich gegen die Erhebung von Betreuungsgebühren. Auch einige andere Bundesländer erheben keine Betreuungsgebühren mehr.

Anders das Land Hessen. Per Gesetz garantieren sowohl Bund als auch Land jedem Kind ab einem Jahr einen Betreuungsplatz. Die Kommunen haben nun die Aufgabe, dieses Gesetz umzusetzen. Man sollte also meinen, wer bestellt, der bezahlt auch. Allerdings werden die finanziellen Mittel dafür weder vom Bund noch vom Land Hessen auskömmlich bereitgestellt. So befinden sich alle Kommunen, auch Aßlar, in dem Dilema, auf der einen Seite die so unschätzbar wichtigen Betreuungsangebote gerne vorzuhalten und auf der anderen Seite auf dem größten Anteil der Finanzierung sitzen zu bleiben. Ihnen bleibt keine Wahl, Betreuungsgebühren von den Eltern zu erheben, da das Land Hessen Beteiligung der Eltern von bis zu 30% einfordert, je nach Finanzkraft der einzelnen Kommune.

Aßlar hat es aufgrund seiner traditionell guten und umsichtigen finanziellen Haushaltung bisher immer geschafft, diesen Anteil an Elterngebühren, so gering wie möglich zu halten. Das dies so bleibt, dafür werden wir uns auch weiter einsetzen. Die nun anstehende Gebührenerhöhung ist unserer Meinung nach moderat. Bisher haben die Eltern einen Anteil von 8 % für die Finanzierung beigetragen. In dieser Gebührenanpassung stecken überwiegend jährliche Steigerungen der Betriebs- und Personalkosten, so dass sich der Elteranteil prozentual nur minimal erhöht. Die Anpassung des Verpflegungsgeldes auf 4 Euro pro Essen ist ebenfalls der steigenden Produktionskosten geschuldet und deckt immer noch nicht die Gesamtkosten ab. Wir haben uns aber dafür eingesetzt, dass das Verpflegungsgeld für die unter 3 jährigen Kinder bei einem Betrag von 3,50 Euro bleibt.

Stellungnahme Gebührenerhöhung FWG Aßlar, siehe:  Redebeitrag FWG Aßlar in der Stadtverordnetenversammlung am 12.07.21