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TOP 20: Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Aßlar

UM DIE FINANZIELLE SITUATION DER STADT AßLAR WEITER STABIL ZU HALTEN IST UND DAS LAND HESSEN EINEN NICHT AUSKöMMLICHEN ANTEIL AN BETREUUNGSKOSTEN BEREITSTELLT, IST ES NOTWENDIG, BEI DEN BETREUUNGSGEBüHREN NACHZUJUSTIEREN UND SIE INNERHALB EINER ZEITSPANNE VON 5 JAHREN STUFENWEISE MODERAT ANZUHEBEN. 

Die FWG Aßlar ist allerdings der Auffassung, dass eine Kinderbetreuung, die auch als Bildungsauftrag gilt, im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt. Wir sind deshalb grundsätzlich gegen die Erhebung von Betreuungsgebühren. Auch einige Bundesländern erheben keine Betreuungsgebühren mehr, wie Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz. Das Land Hessen hingegen fordert von den Kommunen einen Elternanteil bis zu 30%, je nach Finanzlage der Kommune.

TOP 20: Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Aßlar

Ein Redebeitrag von Jens Guckenbiehl, Vorsitzender des Sozial- und Partnerschaftsausschusses, in der Stadtverordnetenversammlung am 12.07.21

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die FWG Aßlar ist die Sicherstellung einer qualitativ guten Kinderbetreuung und die Vorhaltung von ausreichend vielen Betreuungsplätzen eine ihrer wichtigsten kommunalpolitischen Aufgaben. Dafür setzen wir uns seit vielen Jahren ein. Auch aus diesem Grund steht die Stadt Aßlar jetzt und heute mit ihrem Angebot sehr gut da.

Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen wächst weiter und wir möchten deshalb auch in Zukunft das Betreuungsangebot auf hohem Niveau bedarfsgerecht anpassen.  Dazu gehört sowohl die Anpassung von geeigneten Räumlichkeiten als auch die Anpassung des Fachpersonals. Hier gibt es Mindestvorgaben vom Land Hessen, welche sich in einem vorgegebenen Betreuungsschlüssel wiederfinden. Um eine gute und flexible Betreuung ständig zu gewährleisten, weisen die Kindertagesstätten der Stadt Aßlar einen leicht über dem Betreuungsschlüssel liegenden Personalschlüssel auf.

Nun stellt sich natürlich die Frage „Wie wird dies alles finanziert“, denn wir alle wissen gute Betreuung mit Bildungsanspruch gibt es nicht umsonst, sondern kostet viel Geld.

Das Land Hessen wiederum fördert die Kommunalen Kindertagesstätten mit Pauschalen, z.B.:  Grundpauschalen je Alter und Betreuungsumfang, Qualitätspauschalen - für Einrichtungen, die nach dem Bildungs- und Erziehungsplan des Landes Hessen arbeiten,  Pauschalen für Schwerpunkt Kitas, Pauschalen zur Förderung von Kindern mit Behinderung ,

Kleinkita-Pauschale für Kinderkrippen/Kindergärten und altersübergreifende Kindertageseinrichtungen

Zusätzlich zahlt das Land Hessen für alle 3- bis 6-jährigen eine Betreuungspauschale. Diese wird nur gezahlt, wenn die Kommune keine Gebühr erhebt, dies ist in Aßlar seit 20218 so und auch zukünftig werden Eltern für die 6-stündige Betreuung der Kinder zwischen 3 und 6 Jahren nicht zahlen.

Bund und Land gewähren einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Sie wollen auch mit dem Gute Kita Gesetz für eine bessere Personalausstattung sorgen. Es fließen dafür, wie eben erwähnt auch finanzielle Mittel vom Land an die Kommunen. Allerdings bleiben die Kommunen auf den wirklichen, drastischen Kosten, vor allen Dingen den laufenden Personalkosten und auch den Betriebskosten sitzen. Sie werden hier buchstäblich alleine gelassen. Nach dem Motto Bund und Land bestellen, die Kommunen bezahlen. Insgesamt laufen bei die Stadt Aßlar jährlich über 6 Mio Euro für den Betrieb der Kindertagesstätten auf. Sie trägt davon 56%. Das sind über 3 Mio im Jahr. Der Anteil des Landes Hessen beträgt 31% und die Eltern bringen zurzeit 8% der Kosten auf.

Eine auskömmliche finanzielle Unterstützung durch das Land Hessen, wie sie einige andere Bundesländer bieten, ist im Moment leider nicht gewährleistet. Die Kosten (steigender Personalbedarf, Ausbau der Einrichtungen, Anpassung der jährlichen Betriebskosten) steigen stetig.

Die FWG Aßlar ist der Auffassung, dass eine Kinderbetreuung, die auch als Bildungsauftrag gilt, im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt. Wir sind deshalb grundsätzlich gegen die Erhebung von Betreuungsgebühren. Auch einige Bundesländern erheben keine Betreuungsgebühren mehr, wie Berlin, Meck-Pomm, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz. Das Land Hessen hingegen fordert von den Kommunen einen Elternanteil bis zu 30%, je nach Finanzlage der Kommune.

Davon sind wir in Aßlar weit entfernt und wollen es auch bleiben. Aber um die finanzielle Situation der Stadt Aßlar weiter stabil zu halten ist es nun auch für uns notwendig, bei den Betreuungsgebühren nachzujustieren und sie innerhalb einer Zeitspanne von 5 Jahren stufenweise moderat anzuheben. 

Bei der betreuungsintensiveren Gruppe der unter 3-jährigen Kinder werden die Gebühren bis 2026 dabei etwas mehr angehoben als in der Gruppe der über 3-jährigen Kinder und der Hortgruppe.

Auch die Verpflegungsentgelte mussten auf den Prüfstand. Wie wir alle wissen, sind die Preise für Lebensmittel deutlich angestiegen. Das hat vielfältige Ursachen, z.B. eine nachhaltigere Produktion, der Klimawandel. Das ist alles nicht zum Nulltarif zu haben. Das Entgelt von bisher 3,50 Euro wird deshalb auf 4,00 Euro angehoben. 

Da eine ausgewogene und vollwertige Mahlzeit für Kinder sehr wichtig ist, werben wir allerdings für die Beibehaltung des Betrages von 3,50 Euro, bei der Verpflegung der unter 3-Jährigen. In dieser Gruppe fallen die Portionsgrößen doch geringer aus und es trägt dazu bei, die Akzeptanz der Eltern für eine Mahlzeit in der Einrichtung zu erhöhen.

Dazu haben wir zusammen mit der Fraktion „Bündnis 90 – Die Grünen“ einen Änderungsantrag formuliert. Ich darf diesen kurz verlesen

Änderungsantrag

Rückblickend auf die akute Phase der Corona Pandemie 2020-2021 freuen wir uns, dass die Eltern insgesamt 9 Monate von den Betreuungsgebühren, unter anderem auch durch Zuschüsse des Landes entlastet werden konnten. In den 4 Monaten der Notfallbetreuung 2020 hat die Stadt Aßlar ebenfalls kein Verpflegungsentgelt erhoben.

Gebührenerhöhungen sind nie schön. Gerade wenn es unsere Familien und Kinder betrifft. Wir als FWG tun uns damit sehr schwer. Deshalb haben wir darauf geachtet, dass die Erhöhungen im, wie wir meinen, erträglichen Rahmen bleiben und sie über 5 Jahre stufenweise angehoben werden. Die Familien können auch weiterhin ihre Tarife frei wählen. Die Verpflegungsentgelte werden wie gewohnt, tageweise abgerechnet werden können. Und es bleibt dabei, Geschwisterkinder im Kindergarten bezahlen nur die Hälfte.

Insgesamt eine moderate Gebührenanpassung, der wir als FWG im Ergebnis zustimmen. Wir bitten Sie ebenfalls um Zustimmung für unseren eingebrachten Änderungsantrag.