Berichte

Keine Beschneidung der kommunalen Selbstverwaltung durch Regionalplan Mittelhessen

WIE SOLL SICH DIE REGION MITTELHESSEN UND HIER INSBESONDERE DIE STADT AßLAR IN DER ZUKUNFT ENTWICKELN KöNNEN?

Bei dem durch die Regionalversammlung beschlossenen Plan fällt auf, dass durch enge Grenzen und hohe Auflagen in die kommunale Selbstverwaltung massiv eingegriffen wird.

Hier der komplette Redebeitrag von FWG Fraktionsvorsitzenden Michael Clemens:

Frau Stadtverordnetenvorsteherin,
meine Damen und Herren,
Der Regionalplan- Was ist das?
Wie soll sich die Region Mittelhessen und hier insbesondere die Stadt Aßlar in der Zukunft
entwickeln können?
Der Regionalplan Mittelhessen 2021 soll Antworten auf genau diese Frage – zumindest bis
zum Jahr 2035 – geben.
Bei dem durch die Regionalversammlung beschlossenen Plan fällt auf, dass durch enge
Grenzen und hohe Auflagen in die kommunale Selbstverwaltung massiv eingegriffen wird.
Der Umstand, dass die Siedlungsgrenzen sich nahezu ausschließlich an das bereits
bestehende Siedlungsgebiet anschmiegen und somit faktisch überhaupt keine Fläche
bereitsteht, wenn man sich denn entwickeln wöllte, ist nach unserer Auffassung nicht
hinnehmbar.
Die Vorgaben in allen Gemeinden, nicht nur in Aßlar, dass Entwicklung nur noch in der
Kernstadt und nicht mehr in den kleineren Stadtteilen möglich sein soll, halten wir ebenso
für eine katastrophale Signalwirkung für die Ortschaften.
Wir sehen hier eindeutig das Gegenstromprinzip verletzt, das ja gerade sicherstellen soll,
dass die Träger der Raumordnung (hier die Regionalplanung) Rücksicht auf die
Bauleitpläne der Kommunen nehmen sollen.
Lassen sie uns einen Blick auf den Entwurf des Regionalplans mit den Stellungnahmen
und Einwänden werfen.
Sehr bemerkens- und damit auch erwähnenswert ist, der Umstand dass der Plan für Aßlar
in der Bevölkerungsentwicklung, die Einwohnerzahl für konstant schätzt bzw. sogar einen
Bevölkerungsanstieg von 0,7% prognostiziert. Dem Lahn-Dill-Kreis im Gesamten wird
dabei jedoch ein Schrumpfen der Bevölkerung von 3,8 % vorausgesagt.
Dabei ist es jetzt nicht zielführend, über die absoluten Zahlen zu fachsimpeln, sondern
allein der Trend, der hier gesehen wird, zeigt, dass wir in Aßlar auf dem richtigen Weg sind
– Stichwort: „dem demographischen Wandel entgegenwirken“.
Wie eingangs schon beschrieben, verwundert es also nicht, dass die FWG die Punkte in
der Stellungnahme begrüßt, die die Entwicklung in Aßlar überhaupt noch ermöglichen und
insbesondere unseren Stadtteilen auf der Lemp auch noch die Chance geben sollen, sich
weiterentwickeln zu können.
Weiterhin begrüßen wir auch die Einarbeitung des Sondergebiets Schule in Werdorf in die
Stellungnahme. Nach der Information im Bau- und Umweltausschuss durch denBürgermeister, dass die Kreisverwaltung sich einen Schulneubau in Werdorf vorstellen
kann, halten wir die vorgeschlagene Fläche in direkter Nachbarschaft der Sporthalle für
prädestiniert für eine neue, moderne Grundschule.
Schlussendlich ist es uns auch noch ein Anliegen, auch in Richtung Regierungspräsidium
ein deutliches Zeichen zu setzen, mit dem Antrag, die Darstellung der Behelfsausfahrt Am
Behlkopf an der Autobahn A45 in die Regionalplanung mit aufzunehmen.
Da das Abfallwirtschaftszentrum von überregionaler Bedeutung ist und im Regionalplan
das Ziel dargestellt ist, dass die Anlage zur Abfallentsorgung zu sichern ist, ist es
folgerichtig und logisch, diese Abfahrt in den Regionalplan aufzunehmen. Wenn die
Abfahrt wegfällt ist konkret die Existenz dieser Anlage gefährdet.
Wir haben ja heute Abend bereits darüber entschieden, nun auch juristisch gegen den
Wegfall der Abfahrt vorzugehen. Wir sollten hier auf allen Ebenen deutlich machen, wie
wichtig uns diese Abfahrt ist.
Nochmals zur Klarstellung: Es geht der FWG überhaupt nicht darum, konkret weitere
Flächen in die Entwicklung zu bringen. Mit den Baugebieten in Berghausen, Werdorf und
Aßlar-West haben wir drei große Brocken vor der Brust, die uns realistisch gesehen auch
noch mehrere Jahre beschäftigen werden. Uns stört hier aber vor allem, dass nach
unserem Empfinden einmal mehr durch eine übergeordnete Stelle in die Planungshoheit
der Kommune und damit in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen wird.
Insbesondere die Vorgabe, dass Entwicklung vorrangig nur noch in der Kernstadt erfolgen
soll, sehen wir als ein alarmierendes Zeichen für die Stadtteile. Während wir die
Bemühungen vor Ort vorantreiben, dass die jungen Menschen dort aktiv sind und sich
einbringen können, wird der Traum vom eigenen Haus im kleineren Stadtteil dadurch jäh
zerstört. Das können wir nicht ohne Protest hinnehmen!
Wir können doch nicht jetzt schon Weichen setzen, die den Stadtverordneten in der
Zukunft, auch nach 2035, die Gestaltungsmöglichkeiten komplett beschneiden.
Die FWG Fraktion wird der Stellungnahme der Stadt Aßlar in der vorliegenden Form in
allen Punkten zustimmen

siehe auch: Erwiderung auf Redebeitrag eines Stadtverordneten

                    WNZ Artikel vom 24.03.2022