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Aßlars Etat unter Dach und Fach

NEUE MEHRHEIT VON FWG UND GRüNEN STIMMT FüR HAUSHALTSPLAN 2021 / ERNEUT KRITIK VON SPD UND CDU

(gh). AßLAR. Es hat gedauert, aber nun hat die Stadt Aßlar einen Haushalt für das Jahr 2021. Bislang galt eine vorläufige Haushaltsführung, denn das Zahlenwerk war im März von SPD, CDU und Grünen gegen die Stimmen der FWG gekippt worden. Am Montag hat das neue Parlament, in dem FWG und Grüne an einem Strang ziehen, die Kuh vom Eis geschubst.

Ärger gab es aber dennoch.Denn das Wie missfiel der Opposition (SPD und CDU). Da half es auch nicht, dass Bürgermeister Christian Schwarz (FWG) verkündete, dass das Defizit, das anfänglich bei 3,66 Millionen lag, nun 1,65 Millionen betrage.

Grundsteuer B und Gewerbesteuer steigen

Michael Clemens (FWG) freute sich, dass man nun im zweiten Anlauf wichtige Vorhaben voranbringen könne. Aßlar müsse sparen und trotz oder wegen der Krise investieren, in Baugebiete, Kitas, Vereine. Der Etat müsse ausgeglichen sein, weshalb die FWG für höhere Grund- und Gewerbesteuern war und bleibe. Doch dieser unschöne, aber notwendige Schritt sei vor der Wahl nicht gewollt gewesen.

Kevin Ferber (SPD) fand harsche Worte: Vor der Kommunalwahl wurde der Etat mehrheitlich von Grünen, CDU und SPD abgelehnt und nun: „Eine neue Stadtverordnetenversammlung, eine neue Koalition – und exakt derselbe Haushalt“ werde ohne Beratung im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) zur Abstimmung gestellt. FWG und Grüne wollten „das Ding heute durchbringen“.

Ferber fand es „faszinierend“, dass die Grünen keine Änderungen zur Bedingung für eine Koalition mit der FWG gemacht haben, und kritisierte, dass gerade für Parlamentsneulinge aufgrund der knappen Zeit keine ordentliche Vorbereitung auf den Etat mit über 700 Seiten möglich war.

Dass weder Magistrat noch HFA erneut beraten hätten, weil, so das Argument, keine Änderung erfolgt sei, sei der Zusammenarbeit in den Gremien abträglich. „Das nenne ich verhungern lassen der Opposition am ausgestreckten Arm. Das ist Machtgehabe.“

Ferber befand, dass der Haushalt mit 1,65 Millionen Euro Defizit abschließen solle, sei nicht Einsparungen, sondern Finanzspritzen von Bund und Land zu verdanken. Und: Aßlar wolle den Haushalt unter anderem durch Ausweisung neuer Baugebiete konsolidieren. Zwar brächten neue Wohngebiete Kaufkraft und Einnahmen, aber der Stadt gingen einerseits bebaubare Flächen aus, aber sie müsse andererseits die Infrastruktur an Bedürfnisse der wachsenden Bevölkerung anpassen.

Die Grünen, erinnerte Ferber, hätten in der letzten Haushaltsdebatte ein Ressourcen schonendes, nachhaltiges Städtebaukonzept gefordert. Ein Haushaltsansatz dafür fehle aber. Sein Appell an die Grünen: „Kümmert euch darum, dass die FWG endlich aufwacht, die Realität der prekären Haushaltslage der Stadt Aßlar anerkennt und mit euch gemeinsam Vorschläge erarbeitet, wie wir zukünftig solide Haushaltspläne auf den Weg bringen können, die zum einen für alle Fraktionen zustimmungsfähig und zum anderen nicht nur unter Corona-Ausnahmebedingungen genehmigungsfähig sind.“ Ferbers Fazit: Die SPD lehne den Haushalt 2021 erneut ab.

Nicklas Kniese verkündete Gleiches für die CDU. Strukturelle Finanzprobleme seien wieder nicht angegangen worden. Vor der Wahl habe Oliver Menz (Grüne) den Haushalt auch deshalb als nicht genehmigungsfähig abgelehnt. „Was hat sich geändert?“ fragte Kniese. Doch nur die Prognose zum Defizit. Der Etat hätte erneut in die Gremien gemusst, dies sei nicht geschehen, was er als nicht rechtskonform wertete.

Menz beantragte zuerst, die Wertgrenze zwischen geringen und erheblichen Investitionen von 300 000 auf 150 000 Euro zu senken. Dies sei der erste Schritt hin zur Haushaltskonsolidierung und ermögliche dem Parlament dann eine tatsächliche Kontrolle über den Haushalt.

Er verstehe die Vorbehalte von SPD und CDU, doch man solle den Haushalt verabschieden, weil die Steuersätze zwingend erhöht werden müssten. Und ja, Grüne und CDU wollten vor der Kommunalwahl dahingehend Verbesserungen, konnten sich aber nicht durchsetzen. Jetzt sei der Druck groß, dass etwas geschieht. Er warf der SPD Polemik vor, was wohl an der neuen Rolle als Opposition liege.

CDU und SPD kritisieren „Machtgehabe“ der Koalition

Neu im Haus ist Peter Kleber (SPD). Die Finanzen seien seit Jahren nicht gesund, sagte er, jetzt gebe es eine „Gestaltungsmehrheit“, sie werde aber nicht genutzt. Die Realsteuern anzuheben sei richtig, aber die Aufsichtsbehörde werde darauf drängen, auch die Gebühren zu erhöhen; vor allem dort, wo das Defizit erheblich sei: Friedhof, Kita. Daher sollte man gemeinsam den Etat konsolidieren: „Packen wir es endlich an.“ Jens Guckenbiehl (FWG), ebenfalls neu, bat alle Fraktionen um Änderungsvorschläge, damit man gemeinsam handele.

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung wurde der Antrag der Grünen zur Wertgrenze mit den Stimmen von FWG und Grünen gegen die von SPD und CDU abgesegnet. Ebenso verhielt es sich mit dem Haushalt 2021, wobei sich ein Grüner enthielt.

HAUSHALT 2021 UND WERTGRENZE

Der Ergebnishaushalt 2021 umfasst Erträge von 32,12 und Aufwendungen von 33,82 Millionen Euro. Defizit liegt bei 1,65 Millionen Euro. Die Grundsteuer B steigt von 380 auf 550 Prozentpunkte und die Gewerbesteuer von 375 auf 385 Prozentpunkte. Das Investitionsvolumen beträgt 2,65 Millionen Euro.

Gemäß § 12 Gemeindehaushaltsverordnung soll, bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden (meist Bauvorhaben), unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten in einem Wirtschaftlichkeitsvergleich (mindestens Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Folgekosten) die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden.

Bauvorhaben oberhalb der festgesetzten Wertgrenze dürfen erst veranschlagt werden, wenn unter anderem Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten, auch des Grunderwerbs und der Einrichtung, sowie die voraussichtlichen Jahresraten und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind.

Ausnahmen bei den vorzulegenden Unterlagen sind bei Vorhaben von geringer finanzieller Bedeutung und bei unabweisbaren Instandsetzungen zulässig. Hier ist jedoch mindestens eine Kostenberechnung vorzulegen.

Zur Abgrenzung der Investitionen von erheblicher und geringer finanzieller Bedeutung gilt in Aßlar nun der Wert 150 000 Euro .