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CDU kritisiert mangelnde Fortbildung für Ortsgericht

UNGEWöHNLICH VERLIEF DIE NEUWAHL DES ORTSGERICHTSVORSTEHERS FüR AßLAR I. BERNHARD NEUHAUS WüRDE WEITERMACHEN.

Im Fokus steht die Immobilienschätzung: Vor der Abstimmung meldete sich Gerhard Schlier (CDU) zu Wort. Der Sachverständige für bebaute und unbebaute Grundstücke zweifelte an der Sachkenntnisse der Ortsgerichte generell.

AßLAR  (gh). Neben großen Themen wie Haushalt und Wirtschaftsplänen hat die Stadtverordnetenversammlung in Aßlar auch vermeintlich kleinere behandelt.

Ungewöhnlich verlief die Neuwahl des Ortsgerichtsvorstehers für Aßlar I. Bernhard Neuhaus würde weitermachen. Er soll auch, so das mehrheitliche Votum.

Zweifel an der Sachkenntnis generell

Aber vor der Abstimmung meldete sich Gerhard Schlier (CDU) zu Wort. Der Sachverständige für bebaute und unbebaute Grundstücke zweifelte an der Sachkenntnisse der Ortsgerichte generell, was die Schätzung von Immobilien angeht, zumal sich der Marktwert ständig ändere, es aber keine geeignete Fortbildung dahingehend gebe.

Die CDU wolle das alte System aus grundsätzlichen Erwägungen nicht mehr mittragen, solange kein geeigneter Bewerber mit entsprechender Sachkenntnis zur Verfügung stehe. Dabei gehe es nicht um die Person Neuhaus.

Katharina Schäfer (FWG) brach die Lanze für den erfahrenen Ortsgerichtsvorsteher. Es sei weder der Ort und die Zeit, das Problem zu thematisieren. Die FWG stimme für Bernhard Neuhaus.

Grüne: Es geht um die Sache, nicht um die Person

Oliver Menz (Grüne) meinte, die Debatte sei legitim, es gehe nicht um die Person, sondern um die Sache. Er fragte Bürgermeister Christian Schwarz (FWG), ob man das Thema in der Bürgermeisterdienstversammlung behandelt habe. Was Schwarz verneinte. Er verwies auf das Ortsgerichtsgesetz, das Ganze sei eine Landessache.

Stadtverordnetenvorsteher Paul Djalek (SPD) befand, dass man in der Regel froh sei, wenn jemand die Aufgabe übernehme. Man solle das Thema im Blick behalten.

In der Abstimmung votierte dann einzig die CDU-Fraktion gegen die Wahl von Neuhaus.

Quelle: Wetzlarer Neue Zeitung, 13.03.2021