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Leserbrief von Ortsgerichtsvorsteher Bernhard Neuhaus

IN DER AßLARER STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG AM 01. MäRZ 21 HAT EIN STADTVERORDNETER DIE QUALIFIKATION DER EHRENAMTLICHEN ORTSGERICHTSMITGLIEDER IN FRAGE GESTELLT.

Ortsgerichtsvorsteher Bernhard Neuhaus hat zum Thema Qualifikation und Ehrenamt einen Leserbrief an die WNZ verfasst, der leider bis heute nicht veröffentlicht wurde.

Leserbrief von Bernhard Neuhaus

an WNZ weitergeleitet am Mittwoch, 10.März.21

Es ist ein Angriff der CDU Fraktion Aßlar auf das Ehrenamt des Ortsgerichts der Stadt. Um es vorwegzunehmen, nicht ich als Privatperson fühle mich angegriffen, sondern das Ehrenamt des Ortsgerichts wurde auf übelste Art und Weise diskreditiert. Ich begleite dieses Amt seit mehr als 50 Jahren mit vier weiteren kompetenten Mitstreitern. Alle Fortbildungen, zu denen vom Amtsgericht Wetzlar eingeladen wurde, wurden von allen Mitgliedern des Ortsgerichts stets wahrgenommen. Das Ehrenamt des Ortsgerichts generell ist ein Amt mit hohem Ansehen in der Bevölkerung. Die Stadt Aßlar ist bis dato noch in der glücklichen Lage, ihren Bürgerinnen und Bürgern diesen Service anzubieten, um vor Ort Beurkundungen, Nachlasssicherungen, Beglaubigungen, Erbausschlagungen, Sterbefallanzeigen und auch Sachwertschätzungen für Immobilen durchzuführen. Durch diese ehrenamtliche Tätigkeit bleibt den Bürger*Innen der Gang an das Amtsgericht Wetzlar erspart. In diesen Zeiten, in denen ehrenamtliche Mitarbeiter rares Gut geworden sind und Kommunen, Vereine, Hilfsorganisationen usw. auf diese engagierten Menschen gerne zugreifen, ist dieser Frontalangriff einzelner Abgeordneter des Stadtparlaments umso schändlicher. Mein Dank gilt an dieser Stelle denjenigen, die durch ihr Votum das Ehrenamt bestärkt haben