Berichte

Ortsgericht und Schiedsamt

AUCH DAS ORTSGERICHT UND DAS SCHIEDSAMT WIRD VON EHRENAMTLICH TäTIGEN BüRGER:INNEN AUS DER MITTE UNSERER GESELLSCHAFT AUSGEüBT.

Wir stehen hinter unseren Ehrenamtspersonen – auch im Ortsgericht und Schiedsamt

Wir als FWG Aßlar zollen den dort ehrenamtlich tätigen Bürger:Innen großen Respekt und Anerkennung.

Nicht nur in Vereinen findet man Menschen, die ihre wertwolle Zeit und ihre Expertise ehrenamtlich zum Wohle der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Auch das Ortsgericht und das Schiedsamt wird von ehrenamtlich tätigen Bürger:Innen aus der Mitte unserer Gesellschaft ausgeübt.

Das Ortsgericht

„Ortsgerichte gibt es nur in Hessen. Sie sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen verschiedene Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens, die im Ortsgerichtsgesetz festgelegt sind“.

„Ortsgerichte leisten sowohl Hilfestellungen für Bürgerinnen und Bürger als auch für Behörden und Gerichte. Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeinde – durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung beziehungsweise der Stadtverordnetenversammlung – von der Leitung des Amtsgerichts ernannt“. 

„Ortsgerichte sind ein gelungenes Beispiel für eine bürgernahe und kostengünstige Verwaltung. Dies alles wäre aber nicht möglich ohne das ehrenamtliche Engagement der Ortsgerichtsmitglieder“.

- Diese Passagen sind dem Flyer „Das Ortsgericht: Bürgernah, kompetent, kostengünstig“ der hessischen Landesregierung entnommen-.

Das Schiedsamt

Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Aufgabe des Schiedsamtes – die außergerichtliche Streitschlichtung – nehmen Schiedspersonen wahr. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt.

Schiedspersonen nehmen in Hessen seit langem die Aufgaben der Streitschlichtung wahr und sind eine bewährte Institution. Sie können schnell, kostengünstig und kompetent Hilfestellungen geben, und dies direkt vor Ort. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig.

- Diese Passagen sind sinngemäß dem Flyer „Das Hessische Schiedsamt:  Schlichten ist besser als Richten „der hessischen Landesregierung entnommen-.

Zwei bürgernahe Institutionen

Ortsgericht und Schiedsamt sind also bürgernahe Institutionen für alle in einer Kommune lebenden Menschen. Hier kann man seine persönlichen Angelegenheiten möglichst schnell, direkt und kostengünstig verhandeln. Oftmals erspart es den weiteren Gang in der Gerichtsbarkeit.

Wir als FWG Aßlar begrüßen, dass es diese kommunalen Anlaufstellen gibt und schätzen die hier geleistete ehrenamtliche Arbeit in aller höchstem Maße.

Unser herzlicher Dank gilt allen ehrenamtlich tätigen Bürger:Innen im Ortsgericht und Schiedsamt der Stadt Aßlar. Das sind zurzeit: 

Ortsgericht Aßlar:  Ortsgerichtsvorsteher Bernhard Neuhaus, Stellvertreter Carsten Wellstein, Günter Berghäuser, Heinz Valentin

Ortsgericht Berghausen und Werdorf: Ortsgerichtsvorsteher Ulrich Hahn, Stellvertreter Stefan Meinecke; Thomas Keiner, Walter Klos, Jens Peusch

Ortsgericht Bechlingen, Bermoll, Oberlemp: Ortsgerichtsvorsteher Markus Keiner, Stellvertreter Norbert Rieger, Manfred Leidecker, Gerold Hampel, Helmut Neuhof

Schiedspersonen Aßlar: zurzeit Michael Horstmann, neu gewählt: Jan- Marc Martin, Stellvertreter Günter Berghäuser

Schiedspersonen Werdorf und Berghausen:  Armin Lühring, Stellvertreter Peter Weigang,

Schiedsperson Bechlingen, Bermoll und Oberlemp: Christian Krakow

Leserbrief von Ortsgerichtsvorsteher Bernhard Neuhaus

WNZ Artikel vom 08.03.21 Ortsgerichte