Berichte

Aßlarer Vereine sind es wert, weiterhin gefördert zu werden 2.0

SEIT MONATEN LIEGT DAS VEREINSLEBEN NAHEZU BRACH. PERSöNLICHE KONTAKTE UND PRäSENZVERANSTALTUNGEN SIND NICHT MöGLICH. GERADE IN DIESEN ZEITEN MöCHTEN WIR DEN VEREINEN MIT RAT UND TAT ZUR SEITE STEHEN, DENN SIE ERWARTEN ZU RECHT ENTSCHEIDUNGEN UND BERATUNG, WIE MIT DER SITUATION UMZUGEHEN IST.

Die Vereinsförderung ist eine wichtige freiwillige Leistung der Stadt Aßlar. Sie befindet sich in der Stadt Aßlar auf einem außergewöhnlich hohen Niveau. Das haben wir, die FWG Aßlar stets unterstützt und gefördert. Um eine Förderung zu bekommen, muß nach den Richtlinien ein Antrag gestellt werden. Daran wollten wir erinnern und haben dies auch getan. Allerdings ist die Bearbeitung dieser Anträge bzw. die Auszahlung der Förderbeträge dadurch erschwert, dass die Stadt keinen verabschiedeten und genehmigten Haushaltsplan besitzt. Eine Folge dessen, daß - entgegen der Hessischen Gemeindeordnung - die Stadtverordnetenversammlung seit September des vergangenen Jahres nicht mehr tagte. Die FWG hatte Möglichkeiten aufgezeigt, wie trotz Corona Entscheidungen hätten getroffen werden können. Alle wurden vom Stadtverordnetenvorsteher und den Parteien zurückgewiesen. Und jetzt beschweren sich diesselben Parteien, wenn dieser Zustand den Betroffenen mitgeteilt wird und zugleich Ratschläge gegeben werden, wie die Vereine in dieser Situation verfahren können. Eine ganze Reihe positiver Rückmeldungen bestärkt uns: wir werden uns weder jetzt, noch in Zukunft verbieten lassen, uns für die Aßlarer Vereine einzusetzen.

Wir haben die Vereine darüber informiert, dass sie im Vorfeld einen Antrag auf Vereinsförderung stellen können.Denn in solchen Zeiten kann so etwas schnell einmal vergessen gehen. Als Service haben wir das öffentlich auf der Homepage abrufbare Antragsformular im Anhang zu unserer Mail Post beigefügt.

In der nun anberaumten Stadtverordnetenversammlung am 1. März 21 werden wir dem vorgelegten Haushalt der Stadt Aßlar zustimmen. Nach dessen Verabschiedung und der Genehmigung werden dann auch die Fördergelder - zwar mit sehr viel Verzögerung - fließen können. 

siehe WNZ Artikel vom 19.02.21