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FWG Mitgliederversammlung 2020und Nominierung der der FWG Kandidaten für die Kommunalwahl 2021

DIE VERSAMMLUNG FINDET AM 05. NOVEMBER 2020 STATT UM 19:30 UHR IN DIE STADTHALLE AßLAR

Liebes FWG Mitglied, hiermit laden wir Dich herzlich ein, für die FWG –Mitgliederversammlung 2020 und die Nominierung der FWG Kandidaten für die Kommunalwahl 2021

 Tagesordnung Mitgliederversammlung

1.  Eröffnung und Begrüßung

2.  Totenehrung

3.  Ehrungen

4.  Berichte des Vorstandes

5.  Bericht des Kassierers

6.  Bericht der Kassenprüfer

7.  Entlastung des Vorstandes

8.  Wahlen

9.  Verschiedenes

 

Im Anschluss an die Veranstaltung erfolgt die Nominierung der FWG Kandidaten für die Kommunalwahl 2021

Tagesordnung Nominierung der FWG Kandidaten für die Kommunalwahl 2021:

1.         Begrüßung und  Wahlauftakt

2.         Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.         Bildung eines Wahlausschusses (Versammlungsleiter/in und Stellvertreter, Schriftführer/In und Stellvertreter

4.         Bekanntgabe und Beratung der Vorschläge des Vorstandes für die Kommunalwahl

5.         Beschluss über die Anzahl der Listenplätze für die Kommunalwahl  

6.         Wahl und Nominierung der Kandidaten/innen für die Kommunalwahl

7.         Wahl der Vertrauensperson und deren Stellvertreter

8.         Verschiedenes

Auf Grund der aktuellen Corona Situation müssen wir für die Veranstaltung ein Hygienekonzept erstellen. Daher bitten wir alle Teilnehmer/innen sich bis zum  30.Oktober 2020 telefonisch unter 06443 810099 oder per Mail unter

gudrun.esch@fwg-asslar.de anzumelden.

Auf Ihr/Euer Kommen freuen wir uns.

Gudrun Esch, Vorsitzende

Hygiene Konzept für die Mitgliederversammlung

  1. Die  Mitglieder werden gebeten, ihre Teilnahme telefonisch oder per Email anzumelden..
  2. Vor Beginn der Versammlung werden die Mitglieder über die allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten, Husten/Schnupfhygiene informiert.
  3. Personen mit akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder auch Fieber) können leider nicht teilnehmen.
  4. Nicht teilnehmen können weiterhin Personen, die aus Risikogebieten eingereist sind und nicht die dafür verbindliche Quarantänezeit bis dahin durchführen konnten.
  5. Für die angemeldeten TeilnehmerInnen ist ein Mindestabstand von 1,5 m sichergestellt.
  6. Mund-Nasenschutz ist dann zu tragen, wenn man seinen Sitzplatz verlässt.
  7. Für eine gute Belüftung im Innenbereichen wird Sorge getragen.

Verantwortlich für das Hygiene Konzept ist Gudrun Esch, Vorsitzende