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Schwimmen ist lebenswichtig aber Schwimmbäder sterben ?

DAS LAND HESSEN MUSS SICH AN DEN KOSTEN FüR ALLE KOMMUNALEN SCHWIMMBäDER , INSBESONDERE AN DEREN BETRIEBSKOSTEN ANGEMESSEN BETEILIGEN.

Schwimmen zu können ist schlicht lebenswichtig. Wer sicher schwimmen kann, verringert das Risiko, zu ertrinken. Er kann mögliche Gefahren am und auf dem Wasser besser einschätzen, weiß seine Kraft im Wasser richtig zu dosieren und kann sich (und andere) im Notfall auch retten. Eine Forsa-Umfrage im Auftrag des DLRG ergab, dass ein Drittel der Kinder und Jugendlichen und ein Viertel der Erwachsenen eher schlechte Schwimmer oder sogar Nichtschwimmer sind. Dies ist so unter anderem 2017 in dem Barmer Magazin „Gesund für mich“ nachzulesen.

Ergo: Schwimmbäder sind gut für die Volksgesundheit und darüber hinaus durchaus lebenswichtig, denn sie ermöglichen eine gesamtgesellschaftlich wichtige Fertigkeit: Das Schwimmen lernen.

Das Land Hessen hat nicht nur den Sport in der Verfassung geschützt, sondern grundsätzlich auch  dem Schwimmen lernen in seinen Lehrplänen Rechnung getragen und  Schwimmen als  Pflichtfach definiert.

Allerdings ohne ordentliche finanzielle Beteiligung. Die komplette Finanzierung dieser Aufgabe obliegt bisher in erster Linie den Städten und Gemeinden, die Schwimmbäder betreiben.

Hallenbäder mit einem mindestens 25 Meterbecken  bieten zum Schwimmen lernen   gute Voraussetzungen. Im Lahn Dill Kreis  gibt es  8 davon.  Hier findet das Schulschwimmen statt, hier übt die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, hier gibt es Schwimmkurse für Jung und Alt. Allein in der Laguna Aßlar nehmen jährlich über 800  Aßlarer Schulkinder am Schulschwimmen teil. Nicht eingerechnet die Kinder, die von auswärtigen Schulen kommen.

Aber wie lange noch? Immer mehr Schwimmbäder in kommunaler Hand stehen vor dem Aus. Ihnen laufen die Kosten davon. Es sind vor allem die Betriebskosten (u.a. Energie und Personal), die den Kommunen das Leben schwer machen. Hinzu kommen hohe Abschreibungen.

Und:  die Städte und Kommunen sind aufgerufen, ja gezwungen zu sparen wo es geht. Deshalb wird in vielen Kommunen darüber nachgedacht und gestritten, ob man sich ein Schwimmbad (noch) leisten kann.

Wir meinen: alleine können dies die Kommunen (einschließlich der Landkreise) auf Dauer nicht schultern. Hier ist ohne Zweifel das Land Hessen gefragt, dessen Regierung sich zwar sehr lobt, sich aber gleichzeitig nur sehr sparsam und zurückhaltend  an der Finanzierung von Bädern  beteiligt.

Und wenn, dann vorwiegend  unterstützend bei  Sanierungen. So werden z.B.  mit dem  neuen Investitionsprogramm „Swim“  „marode“  Schwimmbäder durch Sanierungszuschüsse  unterstützt.

Aßlar z.B. besitzt zwar ein Bad, diese ist aber keineswegs marode. Richtiger Weise sollte man es ja auch gar nicht so weit kommen lassen. Es dürfte unsinnig sein, die Städte und Gemeinden, die ein Bad betreiben  so lange im Regen stehen zu lassen, bis es „marode“ ist.

Und es ist auch nicht damit getan, sich alle paar Jahre mit Zuschüssen  an Bau-  bzw. Reparaturkosten zu beteiligen.  Viel wichtiger sind die – immer laufenden - Betriebskosten.

Zwar schüttet das Land über den kommunalen Finanzausgleich finanzielle Unterstützung an die Kommunen für Schwimmbäder aus. Das klingt gut. Betrachtet man es aber näher, wird schnell klar, dass (aus rein „politischen“ Gründen)  gleichmäßig alle Kommunen bedacht werden, egal ob ein Schwimmbad vorhanden ist oder nicht. Die Kommunen, die wirklich  ein Schwimmbad betreiben,  erhalten demnach so -bei weitem-  nicht genug. Einen sachlichen Grund, warum die zur Verfügung stehenden Mittel nicht direkt und ausschließlich an die Betreiber geleistet werden, gibt es nicht.

Fazit: Das Land Hessen muss sich an den Kosten für alle kommunalen  Schwimmbäder , insbesondere an deren Betriebskosten angemessen  beteiligen.

Es ist nun an der Zeit, die Weichen richtig zu stellen, das flächendeckende Schwimmen lernen für alle zu gewährleisten und die kommunalen Schwimmbäder durch Landesmittel finanziell dauerhaft in die Lage zu versetzen, diesem Auftrag auch gerecht zu werden.   

Darum  setzen wir uns dafür ein, dass sich das Land Hessen zukünftig angemessen und ausreichend an der Finanzierung dieser Einrichtungen beteiligt. 

siehe auch WNZ Artikel vom 28-02-20